02.01.2023 Inflationsausgleichsgesetz - Einkommensteuertarif, Kindergeld, Grundfreibetrag ändern sich

- Der Einkommensteuertarif für die Jahre 2023 und 2024 wird angepasst

- Der Grundfreibetrag wird ab 2023 um 561 Euro erhöht auf 10.908 Euro und ab 2024 um weitere 696 Euro auf 11.604 Euro.

- Das Kindergeld wird ab 1.1.2023 einheitlich auf jeweils 250 Euro pro Kind erhöht.

- Der Kinderfreibetrag (einschließlich des Freibetrages für den Betreuung-, Erziehungs- und Ausbildungsbedarf) wird
  rückwirkend zum 1. Januar 2022 um 160 Euro auf 8.548 Euro erhöht. Zum 1. Januar 2023 wird er um weitere 404 Euro
  auf 8.952 Euro erhöht und zum 1. Januar 2024 um weitere 360 Euro auf 9.312 Euro.

 

01.01.2023 Kohlenstoff-Dioxid-Kostenaufteilungs-Gesetz ab 01.01.2023 in Kraft

Am 25.11.2022 billigte der Bundesrat einen Bundestagsbeschluss zur Aufteilung der Kosten zwischen Vermieter- und Mieterseite nach einem Stufenmodell. Das Kohlendioxid-Kostenaufteilungs-Gesetz gilt somit ab dem 1.1.2023. Die Kostenanteile werden zukünftig entsprechend dem Kohlendioxidausstoß des Gebäudes pro Quadratmeter Wohnfläche und Jahr berechnet und orientieren sich damit an der energetischen Qualität des Gebäudes. Je schlechter diese ist, desto höher ist der Anteil der Vermieterseite.