Ausgezeichnet durch die DATEV eG als Digitale Kanzlei 2026 – Wir gehen den digitalen Weg konsequent weiter
Wir freuen uns sehr über die Auszeichnung als "Digitale Kanzlei 2026" durch DATEV eG. Dieses Label steht für eine hohe Digitalisierungsquote und bestätigt unseren Anspruch, moderne Steuerberatung effizient, transparent und zukunftsorientiert zu gestalten. Digitale Prozesse sind für uns kein Trend, sondern gelebter Kanzleialltag. Durch den Einsatz von Cloud-Lösungen, digitaler Aktenführung und automatisierten Workflows schaffen wir eine strukturierte, sichere und schnelle Zusammenarbeit mit unseren Mandantinnen und Mandanten. Belege, Auswertungen und Kommunikation laufen digital – ortsunabhängig und jederzeit verfügbar. Die Auszeichnung „Digitale Kanzlei 2026“ zeigt, dass wir konsequent auf innovative Technologien setzen und unsere internen Abläufe kontinuierlich optimieren. Das spart Zeit, reduziert Fehlerquellen und schafft Freiräume für das Wesentliche: persönliche Beratung mit Weitblick. Für uns ist Digitalisierung kein Selbstzweck, sondern ein klarer Mehrwert für unsere Mandanten.
Gemeinsam gestalten wir eine moderne, effiziente und nachhaltige Steuerberatung.
Ihre Steuerkanzlei Lucia Küffer
02.01.2023 Inflationsausgleichsgesetz - Einkommensteuertarif, Kindergeld, Grundfreibetrag ändern sich
- Der Einkommensteuertarif für die Jahre 2023 und 2024 wird angepasst
- Der Grundfreibetrag wird ab 2023 um 561 Euro erhöht auf 10.908 Euro und ab 2024 um weitere 696 Euro auf 11.604 Euro.
- Das Kindergeld wird ab 1.1.2023 einheitlich auf jeweils 250 Euro pro Kind erhöht.
- Der Kinderfreibetrag (einschließlich des Freibetrages für den Betreuung-, Erziehungs- und Ausbildungsbedarf) wird rückwirkend zum 1. Januar 2022 um 160 Euro auf 8.548 Euro erhöht. Zum 1. Januar 2023 wird er um weitere 404 Euro auf 8.952 Euro erhöht und zum 1. Januar 2024 um weitere 360 Euro auf 9.312 Euro.
01.01.2023 Kohlenstoff-Dioxid-Kostenaufteilungs-Gesetz ab 01.01.2023 in Kraft
Am 25.11.2022 billigte der Bundesrat einen Bundestagsbeschluss zur Aufteilung der Kosten zwischen Vermieter- und Mieterseite nach einem Stufenmodell. Das Kohlendioxid-Kostenaufteilungs-Gesetz gilt somit ab dem 1.1.2023. Die Kostenanteile werden zukünftig entsprechend dem Kohlendioxidausstoß des Gebäudes pro Quadratmeter Wohnfläche und Jahr berechnet und orientieren sich damit an der energetischen Qualität des Gebäudes. Je schlechter diese ist, desto höher ist der Anteil der Vermieterseite.